Fördermittel für barrierefreie Bäder
Staatliche Förderung für Ihre Badsanierung
Wenn Sie Ihr Bad im Sinne der Barrierefreiheit sanieren lassen wollen, dann können Sie verschiedene Fördermittel in Anspruch nehmen. Wir helfen Ihnen gerne bei der Beantragung der Fördermöglichkeiten bei KfW, Kranken- und Pflegekasse und in den Landesförderprogrammen.
Individuelle Beratung zu staatlichen Fördermitteln
Wenn Sie Ihr Bad barrierefrei gestalten, stehen Ihnen Fördermittel zu. Neben den deutschlandweit einheitlichen KfW-Fördermitteln oder Zuschüssen von Kranken- und Pflegekassen gibt es auch länderspezifische Förderprogramme. Als Handwerkspartner aus Bovenden kennen wir uns mit den Förderprogrammen unseres Bundeslandes aus und können Sie individuell für Ihr Projekt beraten!
Je nach Vorhaben gibt es verschiedene Voraussetzungen für eine Förderung. Die KfW fördert zum Beispiel für Privatpersonen, je nach Maßnahme, 10–12,5 % der Kosten, aber maximal 5.000–6.250 €. Diese Förderung bezieht sich auf die Sanierung ihrer Eigentumswohnung oder ihrem Wohngebäude mit maximal zwei Wohneinheiten. Bäder in Ferienwohnungen sind nicht förderfähig. Wichtig: Die Förderung muss vor Beginn der Sanierungsarbeiten beantragt und die Sanierung muss durch einen Fachhandwerker durchgeführt werden.
Mindestanforderungen für eine Förderung
Raumänderungen
Mindestgröße Bad:
1,80 m x 2,20 m
Bewegungsfreiheit:
Platz vor und zwischen Sanitärobjekten für z. B. Rollstuhlnutzung
Türen:
nach außen zu öffnen oder eine Schiebetür, Türen müssen von außen entriegelbar sein
Dusche/Badewanne
Dusche:
bodengleich oder max. 20 mm erhöht
Bodenbelag:
rutschfest oder rutschhemmend
Badewanne:
max. Höhe 0,5 m oder mit Tür, Liftsystem o. Ä.
WC/Waschbecken
Waschbecken:
min. 0,48 m tief, Kniefreiheit zur Nutzung im Sitzen
WC:
Sitzhöhe nach Bedarf oder flexibel einstellbar
Bei allen Maßnahmen sollte die Möglichkeit zur späteren Veränderung gegeben sein.
Wir helfen Ihnen, die richtigen Fördermittel zu finden. Vereinbaren Sie einfach einen ersten, unverbindlichen Beratungstermin mit uns!
Nutzen Sie die staatlichen Förderungen für Ihr Bad
Mit der Zielsetzung, Barrieren im Wohnungsbestand zu reduzieren, fördert der Staat Umbaumaßnahmen in Form einer Kredit- oder Zuschussvariante.
Hausbesitzer, die ihr Bad oder Teilbereiche barrierefrei umbauen, können mit dem KfW-Kredit bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten finanzieren, dazu gehören auch Nebenkosten wie Planungs- und Beratungsleistungen. Die KfW gewährt maximal 50.000 Euro Förderkredit pro Wohneinheit.
Wer keinen Kredit benötigt, kann für die Sanierungsmaßnahmen zur Barrierefreiheit bei der KfW-Bank einen Zuschuss beantragen. Finanziert werden bis zu 10% der förderfähigen Investitionskosten (maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit).

Vereinbaren Sie einen Beratungstermin – wir unterstützen Sie gerne!
Typische Ausstattungsmerkmale eines barrierereduzierten Bades:
- schwellenlose Türen die nach außen öffnen oder Schiebetüren mit ausreichender Durchgangsbreite
- rutschhemmende Fliesen
- Waschtisch flach und unterfahrbar, Höhe nach individuellem Bedarf montierbar
- Halte-, Stütz- und Klappgriffe, benutzerfreundliche Bedienhebel an
den Armaturen - behindertengerechte Dusche: schwellenlos mit Duschhocker oder Klappsitz
- kontrastreiche Gestaltung in Material und Farbe bei nachlassender Sehkraft
- erhöht angebrachtes behindertengerechtes WC
- niedrig angebrachte Spiegel und blendfreie, helle Beleuchtung für
bessere Sicht - Seniorenbadewanne mit Tür oder Sitzwanne